
Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig. Ob Jahresvignette, Kurzzeit-Pickerl oder Sondermaut auf Tunneln und Alpenpässen – wir erklären Ihnen alles Wichtige klar und verständlich.
Jahresvignette 2025
ab 103,80 €
2-Monats-Vignette
ab 29,00 €
10-Tages-Vignette
ab 11,50 €
Österreich unterscheidet drei klar getrennte Abgabesysteme. Je nach Fahrzeug und Route gelten unterschiedliche Regeln – hier finden Sie den schnellen Einstieg.
Für das Grundstreckennetz
Die Vignette berechtigt zur Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Sie ist als Jahres-, Zweimonats- oder Zehntagsvignette erhältlich – sowohl als digitale Version als auch als klassische Klebevignette.
Gilt für Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.
Für Sonderstrecken
Auf bestimmten Hochleistungsstrecken wie dem Brenner, der Tauernautobahn oder dem Arlberg-Straßentunnel wird zusätzlich zur Vignette eine Streckenmaut erhoben. Die Höhe variiert je nach Strecke und Fahrzeugkategorie.
Betrifft u. a. Brenner, Tauern, Arlberg, Karawanken und Phyrn.
Ausschließlich für Lkw
Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht zahlen in Österreich eine fahrleistungsabhängige Maut per Kilometer. Die Abrechnung erfolgt über On-Board-Units (GO-Box), die in jedem Lkw installiert sein muss.
Verwaltet von ASFINAG; Tarife richten sich nach Achszahl und Emissionsklasse.
Wichtig: Das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz wird von der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) betrieben und kontrolliert. Verstöße gegen die Mautpflicht können mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden.
Wählen Sie die passende Vignette für Ihre Reise. Die Preise gelten für digitale Vignetten und sind nach Fahrzeugklasse gestaffelt.
Aktuell angezeigt: Pkw / Kraftfahrzeug bis 3,5 t
Ideal für kurzfristige Reisen und Urlaubsfahrten durch Österreich.
ab
9,90 €
Gültigkeitsdauer: 10 Tage
Die beliebteste Wahl für längere Aufenthalte und mehrere Reisen.
ab
29,00 €
Gültigkeitsdauer: 2 Monate
Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für regelmäßige Österreich-Fahrer.
ab
96,40 €
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr
| Vignette | Pkw | Motorrad | Anhänger |
|---|---|---|---|
10-Tages-Vignette 10 Tage | 9,90 € | 5,80 € | 9,90 € |
2-Monats-VignetteBeliebt 2 Monate | 29,00 € | 14,50 € | 29,00 € |
Jahresvignette 1 Jahr | 96,40 € | 38,20 € | 96,40 € |
Beide Varianten sind offiziell gültig – doch der entscheidende Unterschied liegt im Zeitpunkt der Gültigkeit. Wählen Sie die richtige Option für Ihre Reise.
Online kaufen – bequem von zu Hause
⚠ Wichtiger Hinweis
Die digitale Vignette wird erst 18 Tage nach dem Kaufdatum gültig. Planen Sie Ihre Reise entsprechend frühzeitig!
Vorteile
Nachteile
Sofort kaufen – sofort fahren
✓ Sofortige Gültigkeit
Die Klebevignette ist unmittelbar nach dem Kauf gültig – perfekt, wenn Sie kurzfristig nach Österreich reisen.
Vorteile
Nachteile
Die Wahl hängt von Ihrem Reisedatum ab:
Reise in mehr als 18 Tagen? Kaufen Sie die digitale Vignette – bequem online, ohne Aufkleber, direkt über das ASFINAG-Portal oder autorisierte Händler.
Kurzfristige Reise oder spontaner Aufbruch? Greifen Sie zur Klebevignette – an jeder Tankstelle und an den meisten Grenzübergängen sofort erhältlich.
Reisedatum bekannt?
Prüfen Sie frühzeitig, welche Vignette für Ihre Reise passt – und vermeiden Sie Strafen.
Alle Vignettenarten →Alle Informationen basieren auf den aktuellen Regelungen der ASFINAG. Preise und Fristen können sich ändern – bitte prüfen Sie stets die offizielle ASFINAG-Website vor Ihrer Reise.
Neben der Vignette gibt es in Österreich kostenpflichtige Sondermautstrecken. Klicken Sie auf eine Strecke, um aktuelle Tarife und Zahlungshinweise zu sehen.

Hinweis: Alle Sondermautstrecken erfordern zusätzlich zur gültigen Vignette eine separate Mautzahlung.
Für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich ist neben der Sondermaut auch eine gültige Vignette erforderlich. Ohne Vignette droht eine Strafe von bis zu 240 €.
In vier einfachen Schritten zur gültigen Autobahnvignette – damit Sie in Österreich problemlos und ohne Strafe unterwegs sind.
Prüfen Sie zunächst, welcher Fahrzeugkategorie Ihr Fahrzeug angehört. Pkw und Motorräder bis 3,5 t benötigen e…
Wählen Sie die passende Gültigkeitsdauer für Ihre Reise: Die 1-Tages-Vignette gilt 24 Stunden ab Kauf, die 10-…
Die digitale Vignette kaufen Sie bequem online über das ASFINAG-Portal (shop.asfinag.at) – sie wird automatisc…
Bei der Klebevignette ist die Anbringung gesetzlich vorgeschrieben: Kleben Sie die Vignette von innen an die W…
Wer auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ohne gültige Vignette fährt, riskiert eine Ersatzmaut von 240 Euro. Bei Nichtbezahlung kann eine Anzeige folgen, die mit bis zu 3.000 Euro Geldstrafe geahndet werden kann. Auch eine falsch angebrachte Klebevignette (z. B. auf dem Armaturenbrett oder einer anderen Scheibe) gilt als ungültig.
Alle Vignettenarten und Preise im Überblick
Erfahren Sie mehr über digitale vs. Klebevignette und welche Option für Sie passt.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die österreichische Maut – verständlich, präzise und auf dem aktuellen Stand.
Nein, Anhänger benötigen in Österreich keine eigene Vignette. Die Mautpflicht gilt ausschließlich für das ziehende Fahrzeug. Eine Ausnahme bilden Wohnanhänger und Sattelzüge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht – für diese gelten eigene Mautregelungen mit streckenbezogenen Gebühren (GO-Box). Für normale PKW-Gespanne mit Wohnwagen oder Transportanhänger reicht also eine einzige Vignette für das Zugfahrzeug vollkommen aus.
Nein. Österreich hat ein eigenes Mautsystem, das unabhängig von anderen Ländern funktioniert. Eine Schweizer Autobahnvignette oder eine ungarische Matrica gilt auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen nicht. Ebenso ist die österreichische Vignette nicht in anderen Ländern gültig. Für jedes Land, dessen Mautpflicht-Straßen Sie benutzen, benötigen Sie die jeweilige nationale Mautmarke oder Fahrzeugregistrierung.
Wer auf mautpflichtigen Strecken ohne gültige Vignette angetroffen wird, muss mit einer Ersatzmaut von 120 Euro rechnen, die direkt vor Ort bezahlt werden kann. Wird diese nicht beglichen, droht eine Anzeige mit einer Geldstrafe von bis zu 300 Euro gemäß dem Bundesstraßen-Mautgesetz. Die ASFINAG führt regelmäßig sowohl stationäre als auch mobile Kontrollen durch – sowohl an Grenzübergängen als auch im laufenden Verkehr. Ausländische Fahrzeuge werden dabei genauso kontrolliert wie inländische.
Nein, die Vignette gilt ausschließlich auf Autobahnen (A) und Schnellstraßen (S), die von der ASFINAG betrieben werden. Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen sind grundsätzlich mautfrei und können ohne Vignette befahren werden. Zusätzlich gibt es einzelne Sondermautstrecken – etwa den Arlberg-Straßentunnel, die Brenner Autobahn oder die Tauernautobahn –, für die trotz gültiger Vignette eine separate Streckengebühr anfällt.
Die Jahresvignette gilt nicht exakt 365 Tage ab Kauf, sondern vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres – also insgesamt rund 14 Monate. Die 2-Monats-Vignette ist exakt 61 Tage ab dem aufgedruckten Gültigkeitsbeginn gültig. Die 10-Tages-Vignette gilt für 10 Tage ab dem gewählten Startdatum. Bei der digitalen Vignette beginnt die Gültigkeit frühestens 18 Stunden nach dem Kauf, bei der Klebevignette ab dem aufgeklebten Datum.
Die Vignette gilt nicht auf Sondermautstrecken wie dem Brenner, dem Arlbergtunnel, der Tauern- und Pyhrnautobahn sowie weiteren gebührenpflichtigen Tunnel- und Gebirgsstrecken. Dort wird zusätzlich zur Vignette eine eigene Streckenmaut erhoben. Ebenso wenig gilt die österreichische Vignette im Ausland. Straßen außerhalb des ASFINAG-Netzes – also Ortsstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen – sind ohnehin mautfrei und benötigen keine Vignette.
Informationen basierend auf offiziellen Quellen
ASFINAG
Österreichische Autobahnen und Schnellstraßen AG – offizielle Betreiberin des Mautnetzes
ÖAMTC
Österreichs führender Mobilitätsclub – verlässliche Ratgeber für Autofahrer seit über 120 Jahren
ADAC
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club – Reiseinformationen und Mautkarten für Österreich-Urlauber
ViaÖsterreich ist ein unabhängiger Informationsdienst. Alle Angaben basieren auf den jeweils aktuellen Bestimmungen der ASFINAG und des österreichischen Bundesstraßen-Mautgesetzes. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die ASFINAG.